Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat bei der Volkswagen Group Services GmbH oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden.
Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.
Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.
Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zu Untersuchungen bei der Volkswagen Group Services GmbH beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.
Qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potentielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungs-Empfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.
Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentralen Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.
*Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.
Weitere Informationen zu den Verfahrensgrundsätzen des Volkswagen Konzernbeschwerdeverfahrens finden Sie hier.
Bitte wenden Sie sich bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen der Volkswagen Group Services GmbH an info@volkswagen-groupservices.com
Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass das Hinweisgebersystem bedauerlicherweise keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.
Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern.
Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.
Online-Meldekanal
Es besteht die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform BKMS (Business Keeper Monitoring System) in unterschiedlichen Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt.
Sollte die bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem kann das Aufklärungs-Office ebenso in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktiert werden.
Das Zentrale Aufklärungs-Office der Volkswagen AG kann per E-Mail über die folgende Adresse erreicht werden: io(at)volkswagen.de
24/7 Hotline
Meldungen an unser Hinweisgebersystem können rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben werden: +800 444 46300*.
Sollte ein lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützen, kann zur Hinweisabgabe auch die folgende, gebührenpflichtige Telefonnummer genutzt werden: +49 5361 946300.
*In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline. Bitte in diesem Fall die kostenpflichtige Telefonnummer oder die länderspezifische Telefonnummer nutzen.
Länderspezifische Telefonnummern
Brazil: 0800-5912743 (Toll Free Number), 021-23911381 (Local Number)
Mexico: 800-4610242 (Toll Free Number), 55-71000355 (Local Number)
Slovak Republic: 0800-002576 (Toll Free Number), 02-33325602 (Local Number)
USA: 833-6571574 (Toll Free Number), 908-2198092 (Local Number)
South Africa: 0800-99483 (Toll Free Number), 021-1003533 (Local Number)
Malaysia: 1-800-819523 (Toll Free Number), 0154-6000099 (Local Number)
Argentina: 0800-6662992 (Toll Free Number), 011-52528632 (Local Number)
Post und persönlich
Postanschrift:
Volkswagen AG
Zentrales Aufklärungs-Office
Postfach 1717
Berliner Ring 2
38440 Wolfsburg
Deutschland
Persönlich: Bitte vorab einen Termin über io(at)volkswagen.de vereinbaren.
Ombudsleute
Der Volkswagen Konzern hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern – auf Wunsch auch anonym – an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.
Wer mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchte, findet alle notwendigen Informationen unter dem folgenden Link: https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/
Externe Meldekanäle
Wir ermutigen zur Meldung von Fehlverhalten über die oben beschriebenen internen Meldekanäle. Basierend auf der EU-Whistleblowing-Richtlinie, haben die EU-Mitgliedstaaten jedoch ausgewiesene Behörden definiert (oder werden dies zeitnah tun), die auch Meldungen von Fehlverhalten als externe Meldekanäle entgegennehmen.
Eine Übersicht dieser externen Meldekanäle ist unter diesem Link verfügbar.
Datenschutzerklärung
Über den folgenden Link kann die Datenschutzerklärung für die Abgabe von Meldungen abgerufen werden: Datenschutzerklärung für das Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns
Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Hinweisgebersystem können ebenfalls an das Zentrale Aufklärungs-Office gerichtet werden.
Wer im Rahmen einer Untersuchung interviewt wurde, hat die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängige Stelle Feedback zu geben.
Fragen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Hinweisgebersystems können Sie ebenfalls an das zuständige Aufklärungs-Office richten.
Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung befragt worden sind, haben Sie die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängiger Stelle eine Rückmeldung zu geben.
Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an unseren Compliance Officer per E-Mail unter compliance@volkswagen-groupservices.com wenden.
Externer Meldekanal in Deutschland
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat eine Behörde benannt, die auch Berichte über Fehlverhalten als externer Meldekanal entgegennehmen. Der externe Meldekanal ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de).
Die Verhaltensgrundsätze - auch "Unser Code" genannt - sind ein konzernweit für alle Beschäftigten gültiger Leitfaden. Er soll den Umgang mit bestehenden Regeln im Unternehmen erleichtern.
Der Code of Conduct für die Geschäftspartner des Volkswagen Konzerns fasst zusammen, welche Erwartungen an Geschäftspartner gestellt werden.
Korruption hat bei Volkswagen keinen Platz. Das hat der Konzern in seinen Verwaltungsgrundsätzen (Unser Code) fest verankert. Hierzu gehört auch der untenstehende Leitfaden zum Thema Antikorruption.
Die Verhaltensgrundsätze - auch "Unser Code" genannt - sind ein konzernweit für alle Beschäftigten gültiger Leitfaden. Er soll den Umgang mit bestehenden Regeln im Unternehmen erleichtern.
Der Code of Conduct für die Geschäftspartner des Volkswagen Konzerns fasst zusammen, welche Erwartungen an Geschäftspartner gestellt werden.
Korruption hat bei Volkswagen keinen Platz. Das hat der Konzern in seinen Verwaltungsgrundsätzen (Unser Code) fest verankert. Hierzu gehört auch der untenstehende Leitfaden zum Thema Antikorruption.